Denn zugunsten nicht schulpflichtiger Kinder bzw. für Schülerinnen und Schülern gilt der Wegfall des Testnachweises unter der Voraussetzung, dass sie einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. An der Kasse kontrollieren wir die Zutrittsvoraussetzungen, damit Sie Ihren Museumsbesuch anschließend ohne Maske, ohne Abstandsgebot und ohne sonstige Kapazitätsbeschränkung genießen können.
Übrigens: Ab 4. November 2021 haben wir auch wieder Donnerstag von 13 bis 18 Uhr regulär geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

